Höpfner, Theoretisch-practischer Commentar über die Heineccischen Institutionen…
Höpfner, Theoretisch-practischer Commentar über die Heineccischen Institutionen
Jura – Höpfner, Ludwig Julius Friedrich. Theoretisch-practischer Commentar über die Heineccischen Institutionen nach deren neuesten Ausgabe. Mit 2 Registern. Frankfurt, Varrentrapp u. Wenner 1790. 4 Bll., 954 S. Neueres gegerbtes Ldr. (ausgeblichen).
ADB XIII, 108. Vgl. Vgl. VD 18 10696482 (4. Aufl.). – Erstmals 1783 erschienen. – Ludwig Julius Friedrich Höpfner (1743-1797) war Juraprofessor in Gießen und Kassel. In vielen juristischen Fakultäten außerhalb Berlins war das Kompendium von Höpfner das bestimmende Zivilrechtslehrbuch bis weit in das 19. Jahrhundert hinein. Er war zu seiner Zeit einer der herausragenden juristischen Publizisten u. schrieb u.a. einen weitverbreiteten Commentar zu den Inst. (vgl. DBE 5, 99). – Heinecke (1681 – 1741) war Professor für Jurisprudenz in Halle. Er ist „unter den deutschen Juristen des 18. Jahrhundert vielleicht der bedeutendste, jedenfalls derjenige, welcher den umfassendsten Reichtum gelehrten, namentlich historischen Wissens mit gediegener philosophischer Bildung verband.“ (ADB). – Ohne die 38 Falttabellen u. das gest. Frotispiz. – Papierbedingt minimal gebräunt u. nur teils leicht stockfleckig, Titelei leicht angestaubt u. fingerfleckig, NaT.